Die Stornierungskosten werden wie folgt pauschalisiert:
5.1 Stornierungen von reservierten Übernachtungen
5.1.1 Bei Buchungen von einer Übernachtung:
Stornierung bis 2 Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr - Hotel Ortszeit): Kostenfrei
Stornierungen am Anreisetag und Nichtanreise: 100 % des Reisepreises.
5.1.2 Bei Buchungen von mehr als einer Übernachtung oder auch ab 2 bis 4 Zimmer für je eine Übernachtung oder mehr):
Stornierung 4 Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr - Hotel Ortszeit): Kostenfrei
Stornierungen 3 Tage bis Anreisetag: 90 % des Reisepreises.
5.1.3 Für alle anderen Buchungen richten sich die Stornierungsbedingungen nach der folgenden Tabelle. Maßgeblich für die Pauschalierung der Stornierungskosten ist die Anzahl der reservierten Zimmer.
Komplettstornierungsbedingungen:
Kostenfreie Stornierung des gesamten Kontingents bis
30 Tage vor Anreise. Danach berechnen wir:
30% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 14 Tage vorher
50% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 7 Tage vorher
70% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 3 Tage vorher
Teilstornierungsbedingungen:
Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Anreise.
30% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 14 Tage.
50% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 7 Tage.
70% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 3 Tage.
100% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 1 Tag.
Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten Preis berechnet.
Gebühren Stornierung Halbpension 70%.
5.1.4 Stornierungen oder Änderungen einer Buchung haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Mündliche Verabredungen haben keine Gültigkeit.
5.1.5 Auf Verlangen des Hotels ist bei Anreise eine gültige Kreditkarten-Nummer oder ersatzweise eine Kaution zur Sicherheit zu hinterlegen. Die Höhe der Summe richtet sich nach Dauer des Aufenthalts und wird vom Hotel festgelegt. Ebenso ist das Hotel berechtigt die gesamten Übernachtungskosten als Vorkasse zu verlangen. Bei einer Buchung (Zustandekommen eines Hotelaufnahmevertrages) erklärt sich der Gast/Besteller mit den AGB des Hotels einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Feierlichkeiten/Firmenfeiern/ Gruppenbuchung ab 20 Personen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer- und Bewirtungsvertrag.
1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotelgasthofs zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc., sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotelgasthofs.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung, Abtretung
2.1 Vertragspartner ist der Hotelgasthof Schmucker und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen den Hotelgasthof Schmucker verjähren grundsätzlich in einem Jahr, ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Der Hotelgasthof Schmucker ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen und Auslagen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise sind direkt beim Check-In zu begleichen.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Der Hotelgasthof Schmucker kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.6 Rechnungen des Hotelgasthofs Schmucker sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Hotelgasthof kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Hotelgasthof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotelgasthof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für vom Kunden veranlasste Rechnungskorrekturen (z.B. Ab splitten einer Rechnung; Änderungen des Rechnungsempfängers) berechnet das Hotel pauschal €10,- brutto.
3.7 Der Hotelgasthof Schmucker ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder im Nachgang hierzu vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kostenübernahme, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Nichtleistung einer vereinbarten oder vom Hotel geforderten angemessenen Vorauszahlungen ist das Hotel berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder die Leistungserbringung bis zur Leistung der Vorauszahlung auszusetzen.
3.8 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Hotelgasthof Schmucker berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder einer Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem Hotelgasthof Schmucker geschlossenen Vertrag ist, nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotelgasthof Schmucker und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Dieses muss immer schriftlich vereinbart werden, mündliche Abstimmungen werden nicht akzeptiert.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Hotelgasthof Schmucker einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Hotelgasthof Schmucker hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Hotelgasthof Schmucker den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Pauschalierung der Aufwendung, Stornierungskosten
Die Stornierungskosten werden wie folgt pauschalisiert:
5.1 Stornierungen von reservierten Übernachtungen
5.1.1 Bei Buchungen von einer Übernachtung:
Stornierung bis 2 Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr - Hotel Ortszeit): Kostenfrei
Stornierungen am Anreisetag und Nichtanreise: 100 % des Reisepreises.
5.1.2 Bei Buchungen von mehr als einer Übernachtung oder auch ab 2 bis 4 Zimmer für je eine Übernachtung oder mehr):
Stornierung 4 Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr - Hotel Ortszeit): Kostenfrei
Stornierungen 3 Tage bis Anreisetag: 90 % des Reisepreises.
5.1.3 Für alle anderen Buchungen richten sich die Stornierungsbedingungen nach der folgenden Tabelle. Maßgeblich für die Pauschalierung der Stornierungskosten ist die Anzahl der reservierten Zimmer.
Komplettstornierungsbedingungen:
Kostenfreie Stornierung des gesamten Kontingents bis
30 Tage vor Anreise. Danach berechnen wir:
30% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 14 Tage vorher
50% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 7 Tage vorher
70% des vereinbarten Umsatzes bei Stornierung bis 3 Tage vorher
Teilstornierungsbedingungen:
Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor Anreise.
50% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 14 Tage vorher kostenfrei.
30% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 7 Tage vorher kostenfrei.
20% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 3 Tage vorher kostenfrei
10% der gebuchten Leistungen bei Stornierung bis 1 Tag vorher kostenfrei.
Der Prozentsatz wird jeweils vom vereinbarten Preis berechnet. Für alle Zimmer, die nicht kostenfrei storniert werden können, werden 80% der gebuchten Leistung berechnet.
Gebühren Stornierung Halbpension 70%.
5.1.4 Stornierungen oder Änderungen einer Buchung haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Mündliche Verabredungen haben keine Gültigkeit.
5.1.5 Auf Verlangen des Hotels ist bei Anreise eine gültige Kreditkarten-Nummer oder ersatzweise eine Kaution zur Sicherheit zu hinterlegen.
Die Höhe der Summe richtet sich nach Dauer des Aufenthalts und wird vom Hotel festgelegt. Ebenso ist das Hotel berechtigt die gesamten Übernachtungskosten als Vorkasse zu verlangen.
Bei einer Buchung (Zustandekommen eines Hotelaufnahmevertrages) erklärt sich der Gast/Besteller mit den AGB des Hotels einverstanden.
5.2 Stornierung von Tagungsveranstaltungen, Raummieten, Bankettveranstaltungen
5.2.1 Reduzierung der Teilnehmerzahl
Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss dem Hotel spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde ferner einseitig eine buchungsrelevante Reduzierung erklären (max. 5% der vereinbarten Gästezahl, aufgerundet). Diese mitgeteilte Anzahl wird als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen. Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.
5.2.2 Die Stornierungskosten werden wie folgt für Bankettbuchungen, Tagungspauschalen und Raumgebühren berechnet:
bis 30 Tage vor Anreise freies Rücktrittsrecht
ab 29 Tage bis 15 Tage vor Anreise 30%
ab 14 Tage bis 3 Tage vor Anreise 50%
ab 2 Tage vor Anreise 100%
Falls das Hotel die Räumlichkeit gleichwertig belegen kann, entfallen die Kosten.
6. Rücktritt des Hotels
6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Hotelgasthof Schmucker in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 und/ oder Ziffer 3.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Hotelgasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
6.3.1 höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
6.3.2 Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
6.3.3 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
6.3.4 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
6.3.5 ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.3 vorliegt.
6.3.6 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und Rückgabe
7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
7.3 Der Hotelgasthof Schmucker berechnet für einen Early Check-In einen Aufpreis von 20% des gebuchten Zimmerpreises für eine Nacht. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
7.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr sind100% des Zimmerpreises der Folgenacht zu bezahlen. Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels.
7.5 Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung nach 16:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) abzüglich des Frühstücks in Rechnung stellen.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.6 Bei Gruppenbuchungen soll dem Hotel eine Namensliste der Übernachtungsgäste 2 Wochen vor Anreise bekannt gegeben werden, um einen reibungslosen Check-In zu gewährleisten.
7.7 Sind nach dem Check -Out des Gastes Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust zu vermelden, dies gilt auch bei Verunreinigungen und Beschädigungen durch Ihr Haustier, wird der Hotelgasthof Schmucker dem Gast die dafür entstanden Schäden und Ausfälle in voller Höhe in Rechnung stellen. Dazu zählen ebenso Körperausscheidungen jeglicher Art im Hotelzimmer, Fluren, Bäder etc.
7.8 Für Sonderreinigungen zu 7.7 kommt zusätzlich eine Gebühr von 150,-€ für das Hotelpersonal als Aufwandsentschädigung für die Zumutung der Reinigung hinzu. Kann der Hotelgasthof das Zimmer nicht direkt, durch die Geruchsbelästigung/ Geruchsbeanstandung oder längeren Reinigungsverlauf weitervermieten, werden dem Gast die weiteren Ausfallkosten des Zimmers, solange dieses nicht frei gegeben werden kann pro Tag berechnet.
7.9 Jeder Gast erhält bei Check-In einen Transponder für die Hotel- und Zimmertür, bei Bedarf können die Transponder an die belegte Personenanzahl angepasst werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Transponder berechnen wir eine Schadenspauschale von € 100,- je Transponder. Wird der Transponder bei Check-Out nicht an der Rezeption mit abgegeben, berechnen wir dem Gast den Ausfall über den Zeitraum, indem das Zimmer nicht weitervermietet werden kann. Aus Sicherheitsgründen unserer Nachfolgenden Gäste, kann das besagte Zimmer nicht weitervermietet werden, sofern ein vorheriger Gast den Transponder für das Zimmer weiter in Besitz hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des derzeitigen Zimmerpreises zu bezahlen, bis zur Rückgabe des Transponders.
8. Haftung des Hotels
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotelgasthofs beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotelgasthofs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
8.3 Der Hotelgasthof stellt dem Gast Saisonal von März bis September eine Fahrradgarage hinter dem Hotelgebäude zur Verfügung. Für das Einstellen der Fährräder übernimmt der Hotelgasthof Schmucker keine Verantwortung. Der Gast hat dafür jederzeit selbst die Sorge zu tragen, sein Fahrrad ordentlich und sachgemäß zu sichern. Der Gast ist für das Schließen des Garagentors selbst verantwortlich, der Hotelgasthof überprüft zu keiner Zeit, ob die Garage ordnungsgemäß verschlossen wurde. Der Gast erhält einen Zahlencode mit diesem er die Garage Selbstständig und auf eigene Verantwortung öffnen und schließen muss. Sollte ein Gast die Garage nicht ordnungsgemäß schließen und dadurch wurden Fahrräder oder anderes Inventar entwendet, dies von dritten Personen nachgewiesen werden kann, haftet der Gast Selbstständig für alle aufgekommenen Schäden diese die Garage nicht Ordnungsgemäß verschlossen hat.
8.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgasthof Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 - 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
8.5 Nachrichten für die Kunden werden mit größter Sorgfalt behandelt. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
8.6 Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Hotelgasthof haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1 Sätze 1-4.
8.7 Der Hotelgasthof haftet nicht für vergessene Wertgegenstände, sowie keine vergessenen Gegenstände nach Abreise des Gastes vom Hotelgasthof Schmucker nachgesendet werden. Diese Gegenstände müssen vom Gast selbst abgeholt oder die Abholung organisiert werden.
9. Nichtraucherhotel
9.1 Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen; dies gilt auch für sog. „E-Zigaretten“.
9.2 Der Hotelgasthof ist bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, berechtigt, eine zusätzliche Reinigungsgebühr von mindestens € 700 brutto (7 Tage a €100,-) für die Reinigung zu erheben. Für jeden weiteren Tag, an dem das Zimmer auf Grund der Verunreinigung durch Geruch, Brandschäden oder Sonstiges nicht vermietet werden kann, werden weitere €120,- pro Tag erhoben.
10. Änderungen der Teilnehmeranzahl und der Veranstaltungszeit
10.1 Wir freuen uns, wenn Sie uns die endgültige Anzahl der Gäste 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn kann die letzte buchungsrelevante Reduzierung stattfinden (max. 5% der Gästeanzahl, aufgerundet). Die mitgeteilte Anzahl wird als Mindestberechnungsgrundlage für alle Mahlzeiten genommen. Jede Änderung der Teilnehmeranzahl muss dem Hotelgasthof vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen muss. Sollten mehr Teilnehmer als angemeldet anwesend sein, wird die tatsächliche Teilnehmeranzahl der Verbuchung zugrunde gelegt.
10.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann der Hotelgasthof zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Hotelgasthof trifft ein Verschulden.
10.3 Ab einer Teilnehmeranzahl unter 8 Personen, behält sich das Hotel vor eine anteilige Raummiete zu berechnen
10.4 Die unter Ziff. 5.2, genannten Stornierungsregeln bleiben unberührt.
11. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
12. Technische Einrichtung und Anschlüsse
12.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
12.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter der Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
12.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon, Telefax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
12.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung verrechnet werden.
12.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht vertreten hat.
13. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
13.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen (Ziffer 8). Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwaltung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
13.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
13.3 Mitgebrachtes Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
14. Sonstiges
14.1 Die gewerbliche Nutzung von auf dem Grundstück oder in den Räumlichkeiten des Hotels angefertigten Foto – und Videoaufnahmen bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
14.2 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags in das Hotel mitgebracht werden. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
14.3 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
14.4 Unser Frühstücksbuffet bieten wir zum Verzehr im Haus an, es ist nicht gestattet sein Frühstück außerhalb des Frühstückraums zu verzehren. Zudem ist es untersagt sich Proviant für den Tag zu richten und einzupacken. Gerne können Sie bei unserem Personal ihr Lunchpaket bestellen. Wir berechnen bereits ab dem Versuch sich Proviant vom Frühstücksbuffet zu richten und einzupacken einen zusätzlichen Aufpreis zu Ihrem bereits gebuchten Frühstück von 15,-€. Hinweisschilder dazu stehen auf jedem Tisch im Frühstücksraum.
14.5 Ihr Haustier ist bei der Buchung mit anzumelden. Unser Haus verfügt über eine geringe Anzahl an Zimmern, die für Haustiere zugelassen sind. Melden Sie Ihr Haustier erst bei Check-In an, berechnen wir einen Aufschlag von 100% für Ihr Haustier. Wurde Ihnen ein Zimmer zugewiesen, bei diesem keine Haustiere gestattet sind, können Sie Ihr Haustier nicht mit in Ihr reserviertes Zimmer nehmen und muss das Hotel verlassen (bei ohne vorheriger Anmeldung). Nehmen Sie Ihr Haustier ohne Anmeldung und Erlaubnis mit in Ihr Hotelzimmer berechnen wir eine Strafgebühr von 500,-€ zuzüglich einer Sonderreinigungsgebühr für Ihr Zimmer sowie unseren Ausfallschaden bis zur freigabe des Zimmers.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels.
15.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15.5 Das Hotel hält sich das Recht für eine Preisanpassung vor. Die Anpassungserklärung orientiert sich an der Veränderung des veröffentlichten Preisindexes des statistischen Bundesamtes und hat billigem Ermessen zu entsprechen
Der Hotelgasthof Schmucker, Hauptstr. 91, 64756 Mossautal bietet Betriebsbesichtigungen auf dem betriebseigenen Gelände der Privat-Brauerei Schmucker GmbH mit anschließender Verkostung an (im Folgenden „Brauereiführungen“). Dies gilt für alle weiteren Veranstaltungen sowie Sonderveranstaltung des Hotelgasthos Schmucker diese im Hotel & Gasthof angeboten werden.Die Verkäufe sämtlicher vom Hotelgasthof Schmucker angebotenen Tickets erfolgen ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. Die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung vom Besucher anerkannt:
2. Vertragsschluss
2.1 Eine Buchung erfolgt digital über www.hotelgasthof-schmucker.de/brauereifuehrung.html. sowie alle weiteren Sonderveranstaltungen die der Hotelgasthof im Ticketverkauf anbietet, wie z.B Silvesterveranstaltungen oder diese anderst betitelt werden, über einen externen Anbieter GastroGuide. Die Darstellung der zur Auswahl stehenden Besichtigungen stellt eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Tickets zu kaufen. Sie können eine spezielle Besichtigung („Tour“ oder “Event”) an einem bestimmten Datum und Uhrzeit auswählen und sodann die vorausgewählte Anzahl der gewünschten Tickets wählen. Durch Klicken des Buttons „Weiter“ sehen Sie Ihre Bestellübersicht und tragen Ihre Kontaktdaten ein. Im Bereich Check-out „Zahlungsmethoden anzeigen“ gelangen Sie zu einer Übersicht über die angebotenen Zahlungsmethoden diese von GastroGuide angeboten werden. Sie wählen Ihre Zahlungsmethode aus, Über den Button „Jetzt verbindlich buchen“ geben Sie einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Tickets ab. Die Datenschutzbestimmungen und die AGB von GastroGuide entnehmen Sie aus der Fußzeile. Der Ablauf der Zahlung richtet sich sodann nach den Bestimmungen von GastroGuide. Der Vertrag kommt nach Bestätigung der Buchung durch GastroGuide per E-Mail und Übersendung des Tickets mit QR-Code zustande.
2.2 Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich an natürliche Personen zu nicht gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken. Es ist untersagt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung vom Hotelgasthof Schmucker, Tickets gewerblich und/oder kommerziell, also planmäßig und auf Dauer angelegt, weiter zu veräußern.
2.3 Ein Vertrag für die Besichtigung der Privat-Brauerei Schmucker GmbH kann ausnahmsweise auch nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme durch den Hotelgasthof Schmucker zustande kommen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
2.4 Dem Hotelgashof Schmucker steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen
3. Stornieren und Verschieben
Ihre Buchung ist verbindlich, dies gilt bei allen Buchungen wie z.B. Reservierungen & Buchungen online, per Mail, vor Ort oder jeglicher Ticketkäufe im Vorverkauf etc.. Eine kostenfreie Stornierung und Verschiebung sind nicht möglich. Diese gilt auch bei allen angebotenen Sonderveranstaltungen, die vom Hotelgasthof Schmucker angeboten werden.
4. Preise und Zahlungen
4.1 Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig. Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Vertragsschluss. Auf die tatsächliche Abholung der Tickets durch den Kunden kommt es nicht an.
4.2 Die Zahlungen bei einer digitalen Buchung (vgl. Ziff. 2.1.) erfolgt über den Dienstleister GastroGuide. Sie werden nach Abschluss des Bestellvorgangs automatisch zum Bezahldienst weitergeleitet. Der Ablauf der Zahlung richtet sich sodann nach den Bestimmungen von GastroGuide.
4.3 Alle angebotenen Events und deren Tickets, Eintrittskarten etc., sind nur per Vorkasse erhältlich, bei Erwerb vor Ort, müssen die Tickets etc. direkt bezahlt werden, dies gilt auch bei Buchungen von Sonderveranstaltungen per Mail.
4.4 sollte sich Ihre Gruppe verspäten ("Brauereiführung"), berechnen wir pro angefangene halbe Stunde € 25,-, alternativ wird die Brauereibesichtigung auf die Restzeit des gebuchten Time Slot beschränkt. Unsere Guides können auf Verspätungen einzelner Personen keine Rücksicht nehmen. Unsere Brauereibesichtigung beginnt wie gebucht. Sie haben kein Anspruch auf Erstattung oder eine verlängerte Tour.
4.5 Für vom Kunden veranlasste Rechnungskorrekturen (z.B. Ab splitten einer Rechnung; Änderungen des Rechnungsempfängers) berechnet das Hotel pauschal €10,- Brutto Verwaltungsgebühr.
5. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht für die Besichtigung
Mit dem Service, Tickets für die Besichtigung über das Internet zu buchen zu beziehen, bietet der Hotelgasthof Schmucker Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich Ihrer Willenserklärung bezüglich der über Internet gekauften Tickets besteht.
6. Absagen oder Rücktritt durch den Hotelgasthof Schmucker
6.1 Der Hotelgasthof Schmucker behält es sich vor, eine bestätigte Buchung aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei technischen Störungen, bei witterungsbedingten Ausfällen, höherer Gewalt oder anderen von der Privat-Brauerei Schmucker GmbH & des Hotelgasthofs Schmucker nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
6.2 Wir behalten uns vor die Brauereibesichtigung bis 8 Tage vor Termin zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmeranzahl von 15 Personen nicht erreicht wurde.
6.3 Ferner ist der Hotelgasthof Schmucker berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Besichtigung unter falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; der Hotelgasthof Schmucker begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Besichtigung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Besucher und/oder der Mitarbeiter von der Brauereiführung, des Hotelgasthof Schmucker oder Unternehmen der Privat-Brauerei Schmucker GmbH sowie dem beauftragten Sicherheitspersonal gefährden kann.
6.4 Wird die Buchung von Hotelgasthof Schmucker abgesagt oder tritt der Hotelgasthof Schmucker vom Vertrag zurück, werden selbstverständlich bereits geleistete Vergütungen erstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
7. Einlass/Einlasskontrollen
7.1 Der Zugang zum Betriebsgelände sowie allen anderen Veranstaltungen auf dem Brauereigelände & dem Gelände des Hotelgasthofs, wird nur in Verbindung eines Besucherausweises, einer Einladung, einer Eintrittskarte (QR-Code) für die Brauereiführung oder Sonderveranstaltung gewährt. Jeder Besucher muss während des Besuchs auf dem Betriebsgelände seinen Besucherausweis oder sein Eintrittsband mit sich führen und auf Verlangen den Mitarbeitern vom Hotelgasthof Schmucker bzw. der Privat-Brauerei Schmucker GmbH, sowie dem beauftragten Sicherheitspersonal dazu zählen ebenso das Gasthofpersonal sowie unsere Gästeführer (im Folgenden „berechtigte Personen“) vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen.
7.2 Die berechtigten Personen dürfen Besucher, die das Betriebsgelände betreten möchten – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund eines besonderen Umstands oder aufgrund mitgeführter gefährlicher Gegenstände oder aus anderen Gründen ein Sicherheitsrisiko darstellen und gegebenenfalls den Zutritt verweigern. Verweigert der Besucher die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so erhält der Besucher keinen Zutritt auf das Betriebsgelände. Taschen & Rücksäcke dürfen auf dem Brauereigelände nicht mitgeführt werden.
7.3 Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
7.4 Das Mitbringen von Lebensmitteln (Speisen und Getränke) ist untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
8. Verhalten auf dem Betriebsgelände
8.1 Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Zudem haben die Besucher den Anordnungen der berechtigten Personen, insbesondere dem Guide und dem Personal des Hotelgasthofs Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet sich von der Gruppe zu entfernen, es muss sich an den Guide gehalten werden. Das Entfernen der Gruppe kann zudem zu hohem Verletzungsrisiko führen bis hin zur Lebensgefahr für Sie und unsere weiteren Tour Gästen. Sollten Sie selbst durch Nichtbefolgung oder Missachtung einer unseren Regeln eine Unfallgefahr herbeiführen, haftet der Gast dieser den Unfall durch Missachtung herbei geführt hat selbst für sich und für alle Personen, die sie gefährdet haben, inkl. aller Schäden und Betriebsausfälle der Privat-Brauerei Schmucker GmbH.
8.2 Auf dem gesamten Brauereigelände ist Rauchverbot.
8.3 Dem Hotelgasthof Schmucker und der Privat-Brauerei Schmucker GmbH steht das Hausrecht zu, welches durch die berechtigten Personen ausgeübt wird.
8.4 Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen der Ziffern 8.1 und 8.2 sind die berechtigten Personen berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen. Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist der Hotelgasthof Schmucker berechtigt, im Falle erheblicher oder wiederholter Störung und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein zeitlich beschränktes oder dauerhaftes Hausverbot zu erteilen.
8.5 Die Privat-Brauerei Schmucker GmbH Brauereiführung ist nicht vollständig barrierefrei. Daher behalten wir uns vor, die Besichtigung in Einzelfällen anzupassen oder ggf. zu verkürzen.
9. Jugendschutz
9.1 Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke sind an gesetzliche Altersgruppen gekoppelt. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person an der Brauereibesichtigung teilnehmen. Es ist ihnen jedoch untersagt, alkoholische Produkte zu verkosten (zur Verfügung steht eine Auswahl alkoholfreier Produkte).
9.2 Im Übrigen weisen wir auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes hin.
9.3 Der Hotelgasthof Schmucker behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen. Sollten Zweifel an den Angaben bestehen, kann der Besuch der Brauereiführung verwehrt werden bzw. der Kauf der Eintrittskarten muss rückgängig gemacht werden.
10. Haftungsbeschänkung
10.1 Die Haftung vom Hotelgasthof Schmucker und der Privat-Brauerei Schmucker GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde.
10.2 Die Regelung in Ziff. 8.1 findet keine Anwendung, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
10.3 Die Regelung in Ziff. 8.1 findet keine Anwendung bei Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung vom Hotelgasthof Schmucker auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Der Hotelgasthof Schmucker und die Privat-Brauerei Schmucker haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Hotelgasthof Schmucker übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.
11. Datenschutz
11.1 Der Hotelgasthof Schmucker wird solche Daten des Besuchers speichern, die für die Durchführung der Brauereibesichtigung erforderlich sind. Der Besucher willigt in die Verarbeitung der für die Durchführung des Geschäfts notwendigen Daten ein.
11.2 Es gelten die Regelungen zum Datenschutzgesetz gemäß unserer Datenschutzinformation.
12. Anwendbares Recht
12.1 Für die vom Hotelgasthof Schmucker auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge und die aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Privat-Brauerei Schmucker GmbH.
12.3 Sofern zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit.
1. Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants „Hotelgasthof Schmucker“ sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
2. Verbindlichkeit der Tischreservierungen
2.1 Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.
3. Kostenlose Stornierung
3.1 Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse: info@hotelgasthof-schmucker.de, per Telefon oder höchstpersönlich im Restaurant abzusagen.
3.2 Keine Gebühren entstehen fernen, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.
4. Stornierungsgebühren
4.1 Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast € 35,-. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.
5. Nachweis eines geringeren Schadens
5.1 Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.
6. Verspätetes Eintreffen im Restaurant
6.1 Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.
7. Geltendmachung von Stornierungsgebühren
7.1 Bei weniger Personen als angekündigt berechnen wir Ihnen Ihre Stornierungsgebühren direkt vor Ort und buchen diese direkt auf Ihren Tisch auf.
7.2 Bei Nichterscheinen Ihrer Reservierung stellen wir Ihnen eine Rechnung zur Zahlung aus und versenden diese an Ihre Angegebene Mailadresse oder Rechnungsanschrift.
7.3 Bei nichteinhalten der Stornierungsfristen siehe Ziffer 7.2
8. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen
Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.
9. Datenschutz
Bei Online-Reservierungen: Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://www.triple-i-gamma.de/datenschutz.htm Bei Reservierungen vor Ort: Unsere Datenschutzbestimmungen sind am Empfang ausgelegt.
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.
2. Ein voller „à la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Feierlichkeiten, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z. B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Blumendekoration, sowie für diese Feierlichkeit evtl. anfallende Erlaubnis- gebühren werden extra berechnet, oder müssen ggf. vom Gast selbst organisiert werden.
4. Musiker und Künstlergagen sind vom Gastgeber/ Besteller direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen und zu buchen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren muss der Gastgeber anmelden und trägt die Kosten. Sollte der Gastgeber die GEMA-Anmeldung nicht tätigen und der Hotelgasthof Schmucker erhält eine Zahlungsaufforderung über diese Private Veranstaltung, werden die Kosten dem Gastgeber/Besteller Nachträglich inkl. aller Strafen und Nebenaufwendungen in Rechnung gestellt.
5. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
6. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Gastgeber/ Besteller haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste wird der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig.
7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist.
8. Unsere Rechnungen können mit Kreditkarte, EC-Karte, in bar oder per Überweisung beglichen werden. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 3 Werktagen ab Zustellung der Rechnung zu begleichen.
9. Bei Feierlichkeiten, an denen mehr als 25 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.
10. Im Falle der Stornierung oder Reduzierung der Personenanzahl einer Feierlichkeit wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet, wir berechnen wie folgt: Stornierung für Feierlichkeiten ab 25 – 40 Personen
Stornierung für Feierlichkeiten ab 40 Personen
Reduzierung der Personenanzahl bis 40 Personen:
Stornierung für Feierlichkeiten ab 40 Personen
11. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z. B. Brandschutz bei Dekoration), es dürfen keine Löcher für die Befestigungen in die Wände gebohrt oder geklopft werden. Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Gastgeber/Besteller/Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung/Entsorgung zu tragen.
12. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten
Stand: November 2024